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Barrierefreie Webseiten: Pflicht für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden

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Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit sind viele Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Das betrifft vor allem Firmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. € Umsatz.

Wer jetzt handelt, sichert sich rechtzeitig ab – und gewinnt nebenbei das Vertrauen neuer Kund:innen.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreie Webseiten sind so gestaltet, dass alle Menschen sie nutzen können – auch Personen mit Einschränkungen wie Sehbehinderungen, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Konkret heißt das:

  • Inhalte müssen per Screenreader vorlesbar sein,

  • Navigation muss auch ohne Maus funktionieren,

  • Texte brauchen klare Kontraste & Schriftgrößen,

  • Bilder benötigen Alt-Texte.

Die Grundlage dafür bilden die WCAG 2.1 Richtlinien (Stufe AA).

Wer ist davon betroffen?

Laut BFSG gilt die Pflicht für:

  • Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden,

  • oder mit mehr als 2 Mio. € Jahresumsatz,

  • die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z. B. Webseiten, Onlineshops, Apps, Buchungsportale).

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende und < 2 Mio. Umsatz) sind in der Regel ausgenommen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit – Pflichtangabe

Neben der technischen Umsetzung fordert das Gesetz auch eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“.
Das Bundesumweltministerium (BMUV) stellt dafür ein offizielles Muster bereit: https://www.bundesumweltministerium.de/service/hilfe-und-nutzungshinweise/erklaerung-zur-barrierefreiheit

Diese Erklärung muss:

  • den aktuellen Stand der Barrierefreiheit beschreiben,

  • auflisten, welche Bereiche noch nicht barrierefrei sind,

  • eine Kontaktmöglichkeit für Beschwerden bieten.

Unternehmen, die diese Pflicht ignorieren, riskieren Abmahnungen, Bußgelder oder behördliche Maßnahmen.

Warum Barrierefreiheit auch wirtschaftlich sinnvoll ist

  • Rechtliche Sicherheit: Vermeidung von Abmahnungen und Strafen.

  • Mehr Reichweite: Über 10 Mio. Menschen in Deutschland leben mit Behinderungen – ein riesiger Markt.

  • Besseres Image: Unternehmen, die inklusiv handeln, gewinnen Vertrauen.

  • Zukunftsfähigkeit: Barrierefreie Seiten sind oft auch SEO-freundlicher, da sie klar strukturiert sind.

5 Schritte zur barrierefreien Website

  1. Website prüfen: Tools wie WAVE oder Google Lighthouse nutzen.
  2. Navigation optimieren: Menü & Formulare auch per Tastatur bedienbar machen.
  3. Texte & Kontraste anpassen: Verständliche Sprache, klare Lesbarkeit.
  4. Alt-Texte & Medien: Alle Bilder, Videos & PDFs barrierefrei gestalten.
  5. Erklärung veröffentlichen: Pflichttext zur Barrierefreiheit im Footer verlinken.

Jetzt handeln - bevor es zu spät ist

Barrierefreiheit ist ab 2025 keine Option mehr, sondern Pflicht. Unternehmen, die rechtzeitig investieren, sichern sich nicht nur vor Strafen ab – sie bauen auch Vertrauen auf, erreichen neue Zielgruppen und stärken ihre digitale Marke.

Lassen Sie Ihre Website kostenlos von uns prüfen – wir zeigen Ihnen, ob sie die gesetzlichen Anforderungen ab 2025 erfüllt und wo Verbesserungsbedarf besteht.

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