Version 1.0: August 2026
Rechtsstand: 2. August 2026, nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1744 am 27. Juli 2026.
Nächste geplante Aktualisierung: Dezember 2026.
Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage journalistisch ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quick Answer: Was gilt beim EU AI Act ab dem 2. August 2026 wirklich?
Der 2. August 2026 galt anderthalb Jahre lang als der große Stichtag des EU AI Act. Fünf Tage vorher hat der europäische Gesetzgeber ihn weitgehend entschärft. Was heute tatsächlich in Kraft tritt, ist deutlich schmaler als angekündigt, aber schärfer, als die meisten Unternehmen erwarten. Die Fakten:
- Hochrisiko nach Anhang III ist auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Gemeint sind damit KI Systeme in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl, Kreditvergabe oder Bildung. Grundlage ist der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, im Amtsblatt veröffentlicht am 24. Juli, in Kraft seit dem 27. Juli 2026.
- Hochrisiko nach Anhang I rutscht von August 2027 auf den 2. August 2028.
- Artikel 50 gilt seit heute unverändert und ist bußgeldbewehrt mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das betrifft jeden Website Chatbot, jeden von KI erzeugten Werbeinhalt und jeden veröffentlichten Text zu Fragen von öffentlichem Interesse.
- Bestandssysteme haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, ihre Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt zu kennzeichnen. Alles, was ab heute neu in Verkehr kommt, muss es sofort.
- Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 handlungsfähig. Das KI-MIG ist in Kraft, die Bundesnetzagentur ist zentrale Marktüberwachungsbehörde. Damit sind die seit Februar 2025 geltenden Verbote aus Artikel 5 hierzulande erstmals durchsetzbar, mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent.
- Die KI Kompetenzpflicht wurde abgeschwächt. Aus „einen ausreichenden Kompetenzstand sicherstellen“ wurde „Maßnahmen zur Förderung ergreifen“. Ein unmittelbares Bußgeld allein für fehlende Schulungen sieht die Verordnung ohnehin nicht vor.
Die Konsequenz für euch: Wer den heutigen Tag als Compliance Erdbeben verkauft bekommt, dem wird Angst verkauft. Wer ihn deshalb ignoriert, übersieht die zwei Pflichten, die wirklich scharf sind: Kennzeichnung und Verbote.
Kurz eingeordnet: Was der AI Act überhaupt regelt
Falls ihr euch bisher nicht damit befasst habt, hier die Grundlagen. Wer sie kennt, springt zum nächsten Abschnitt.
Der EU AI Act ist eine europäische Verordnung. Er gilt seit August 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass Deutschland ihn erst in nationales Recht übersetzen müsste. Sein Grundgedanke ist ungewöhnlich für ein Technologiegesetz: Er reguliert nicht Technik, sondern Anwendungsfälle. Dasselbe Sprachmodell kann völlig unreguliert oder streng reguliert sein, je nachdem wofür ihr es einsetzt.
Daraus folgen vier Stufen:
- Verboten. Ein kleiner, klar umrissener Katalog. Für Unternehmen praktisch relevant sind Emotionserkennung am Arbeitsplatz und kontextübergreifendes Bewerten von Personen. Gilt seit Februar 2025.
- Hochrisiko. KI, die über Menschen mitentscheidet: Bewerbungssichtung, Leistungsbewertung, Kreditvergabe, Versicherungstarife, Prüfungen. Das volle Pflichtenprogramm. Gilt ab Dezember 2027.
- Transparenzpflichtig. KI, die nach außen kommuniziert: Chatbots, erzeugte Bilder und Videos, veröffentlichte Texte. Kennzeichnen, sonst nichts. Gilt seit heute.
- Minimales Risiko. Alles übrige, und das ist die große Mehrheit. Texte entwerfen, Dokumente durchsuchen, Meetings zusammenfassen, übersetzen, programmieren. Keine besonderen Pflichten aus dem AI Act.
Die zweite Unterscheidung ist genauso wichtig. Wer ein KI System entwickelt und auf den Markt bringt, ist Anbieter. Wer es einsetzt, ist Betreiber. Nahezu jedes deutsche Unternehmen ist Betreiber, und die Pflichten für Betreiber sind erheblich schmaler als die für Anbieter. Wichtig ist nur zu wissen, wann man ungewollt die Seite wechselt. Dazu weiter unten mehr.
Die kurze Antwort auf „betrifft mich das überhaupt“: Wenn KI bei euch ausschließlich intern mit Firmenwissen arbeitet, seid ihr im minimalen Risiko und müsst wenig tun. Ernst wird es an genau zwei Stellen. Wenn KI nach außen kommuniziert, und wenn KI über Menschen urteilt. Diese eine Unterscheidung erklärt den größten Teil der Pflichtenlage, und sie zieht sich durch den ganzen Beitrag.
Der Digital Omnibus: Was sich fünf Tage vor dem Stichtag geändert hat
Die Kommission hatte im November 2025 einen Digital Omnibus vorgeschlagen, der die Hochrisiko Fristen an die Verfügbarkeit harmonisierter Normen koppeln sollte. Ein sogenannter conditional trigger: Die Pflichten hätten erst gegriffen, wenn die technischen Normen fertig sind.
Im Trilog wurde genau das verworfen. Der finale Text arbeitet mit festen Kalenderdaten ohne Bedingung. Das Europäische Parlament stimmte am 16. Juni 2026 mit 423 zu 57 Stimmen bei 174 Enthaltungen zu, der Rat nahm die Verordnung am 29. Juni förmlich an.
Diese Detailänderung ist wichtiger, als sie klingt. Der conditional trigger hätte der Kommission ein Instrument gegeben, ohne ordentliches Gesetzgebungsverfahren erneut zu verschieben. Ohne ihn braucht jede weitere Verschiebung ein neues Gesetzgebungsverfahren durch Parlament und Rat. Wer darauf spekuliert, dass Dezember 2027 auch noch fällt, hat schlechtere Karten als vor dem Omnibus.
Vorsicht bei fast allen Quellen, die ihr gerade findet
Der Zeitplan hat sich fünf Tage vor dem Stichtag geändert. Das hat ein Problem erzeugt, das euch praktisch betrifft: Ein großer Teil der deutschsprachigen Ratgeberinhalte zum AI Act ist seit dem 27. Juli 2026 schlicht falsch.
Das gilt nicht nur für Blogs. Auch die Übersichtsseite des offiziellen AI Act Service Desk der Kommission zu Artikel 113 zeigte zum Zeitpunkt unserer Prüfung noch den Urtext ohne Omnibus Änderungen. Die weit verbreitete Implementation Timeline auf artificialintelligenceact.eu führte weiterhin den alten Zeitplan. Selbst eine Unterseite der Bundesnetzagentur nannte am 2. August 2026 noch Hochrisikopflichten nach Anhang III.
Maßgeblich ist EUR-Lex. Alles andere ist derzeit mit Vorsicht zu behandeln, auch wenn es amtlich aussieht.
Was jetzt gilt: Artikel 50 im Klartext
Artikel 50 ist die einzige neue Massenpflicht, die heute für ganz normale Unternehmen scharf gestellt wird. Die Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 finale Leitlinien veröffentlicht. Sie sind nicht bindend, aber die Marktüberwachungsbehörden werden sich daran orientieren.
Absatz 1: Der Chatbot muss sich zu erkennen geben
KI Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass die Person weiß, dass sie mit einer Maschine spricht. Die Ausnahme greift nur, wenn das aus Sicht einer angemessen informierten Person ohnehin offensichtlich ist. Bei KI Agenten verlangen die Leitlinien zusätzlich die Offenlegung, in wessen Auftrag der Agent handelt.
Formal ist das eine Anbieterpflicht. Praktisch landet ihr schnell selbst darin: Wer einen zugekauften Chatbot unter eigenem Namen und eigenem Branding ausrollt, wird über Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a zum Anbieter.
Absatz 2: Maschinenlesbare Kennzeichnung generierter Inhalte
Anbieter generativer Systeme müssen Ausgaben, also Text, Bild, Audio und Video, maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten. Ausgenommen sind unterstützende Standardbearbeitungen wie eine Rechtschreibprüfung, nach den Leitlinien außerdem Übersetzungen, Quellcode und sehr kurze Ausgaben.
Die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 gilt ausschließlich für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Neue Systeme müssen sofort liefern.
Absatz 3: Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Betroffene Personen müssen informiert werden. Achtung auf die Wechselwirkung: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist bereits nach Artikel 5 verboten. Artikel 50 Absatz 3 greift nur außerhalb dieser Kontexte.
Absatz 4: Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse
Das ist die Pflicht, die euch als Betreiber unmittelbar trifft.
Deepfakes, also künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte, müssen offengelegt werden. Für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke genügt eine Offenlegung, die das Werk nicht beeinträchtigt. Die Leitlinien stellen jedoch klar: Werbung qualifiziert praktisch nie als evident kreativ. Wer künstlich erzeugte Menschen, Stimmen oder Szenen in Anzeigen oder Social Posts einsetzt, kennzeichnet.
Von KI erzeugte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse müssen bei Veröffentlichung offengelegt werden. Die entscheidende Ausnahme: Der Inhalt wurde menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung.
Für Content Marketing heißt das zweierlei. Erstens muss der Text überhaupt eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betreffen, und reines Produktmarketing tut das in der Regel nicht. Zweitens genügt ein dokumentierter redaktioneller Prozess. Wer KI gestützt zu gesellschaftlich relevanten Themen publiziert und niemanden benennen kann, der geprüft und verantwortet hat, hat ein Problem.
Ein Beispiel dafür ist dieser Beitrag. Er wurde KI gestützt recherchiert, jede Zahl und jedes Datum wurden gegen die Primärquellen geprüft, die redaktionelle Verantwortung liegt bei onlinewachsen. Damit greift die Ausnahme. Genau diesen Prozess braucht ihr für eure eigenen Inhalte, und dokumentieren solltet ihr ihn auch.
Absatz 5: Form der Offenlegung
Klar, unterscheidbar, barrierefrei und spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion. Die Leitlinien verlangen bei Bedarf eine Wiederholung, wenn Teile des Publikums die Erstinformation verpassen könnten.
Die Verbote, die seit anderthalb Jahren gelten und jetzt erstmals durchsetzbar sind
Artikel 5 gilt seit dem 2. Februar 2025 und ist mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert. In Deutschland gab es dafür bis vorletzte Woche keine zuständige Behörde und kein nationales Sanktionsrecht. Deutschland hat die EU Frist vom 2. August 2025 um fast ein Jahr gerissen. Seit dem KI-MIG ist damit Schluss.
Der praktisch häufigste unerkannte Verstoß im Mittelstand ist Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Verboten ist die Ableitung von Emotionen natürlicher Personen; erlaubt bleibt sie nur aus medizinischen oder Sicherheitsgründen, etwa Müdigkeitserkennung bei Fahrern.
Betroffen sind unter anderem:
- Sentiment Analyse in aufgezeichneten Bewerbungsvideos
- Stimmanalyse in Call Centern zur Bewertung von Mitarbeitenden
- Engagement Tracking in Videokonferenzen
- Emotionsanalyse in Schulungs- und E-Learning Plattformen
Diese Funktionen stecken oft ungefragt in zugekaufter Software. Sie werden im Vertrieb als Feature verkauft und in vielen Unternehmen nie bewusst aktiviert oder deaktiviert. Wer das nicht geprüft hat, sollte es diese Woche tun.
Ebenfalls relevant: Social Scoring nach Buchstabe c, also die Bewertung von Personen über einen Zeitraum anhand ihres Sozialverhaltens mit Schlechterstellung in unzusammenhängenden Kontexten. Das gilt ausdrücklich auch für private Unternehmen und trifft kontextübergreifende Kunden- oder Mitarbeiterbewertungssysteme. Ab dem 2. Dezember 2026 kommen zwei neue Verbote hinzu, die auf nicht einvernehmliche intime Darstellungen und Missbrauchsmaterial zielen.
Wer in Deutschland zuständig ist
Die Bundesnetzagentur ist zentrale Marktüberwachungsbehörde, notifizierende Behörde, nationale Anlaufstelle und Beschwerdestelle. Angesiedelt sind dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, eine unabhängige Kammer für sensible Anwendungsbereiche sowie ein KI Service Desk und ein Reallabor für kleine und mittlere Unternehmen. Sektoral bleiben BaFin für den Finanzbereich, BfArM für Medizinprodukte, BSI für Cybersicherheit und die Landesmedienanstalten für Medien zuständig.
Was verschoben ist, und warum ihr trotzdem jetzt anfangen solltet
Bis zum 2. Dezember 2027 ausgesetzt sind die gesamten Hochrisikopflichten für Anhang III Systeme: Risikomanagement, Daten Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Genauigkeit und Robustheit, die Anbieterpflichten aus Artikel 16 bis 24 sowie, für euch am wichtigsten, Artikel 26 mit den Betreiberpflichten und Artikel 27 mit der Grundrechte Folgenabschätzung.
Der praktisch wichtigste Anwendungsfall aus Anhang III für normale Unternehmen ist Nummer 4: Beschäftigung und Personalmanagement. Darunter fallen gezielte Stellenanzeigen, die Filterung und Bewertung von Bewerbungen, Entscheidungen über Beförderung und Kündigung sowie die Überwachung und Bewertung von Leistung und Verhalten. Hinzu kommen Bonitätsbewertung, Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung sowie Bildungsanwendungen.
Die Falle, die niemand auf dem Schirm hat
Wer ChatGPT, Copilot oder eine KI Plattform bestimmungsgemäß nutzt, ist Betreiber. Die Pflichten sind überschaubar. Wer aber die Zweckbestimmung eines auch allgemein verwendbaren KI Systems so ändert, dass es zum Hochrisikosystem wird, wird nach Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c zum Anbieter.
Konkret: Ihr baut auf einem Sprachmodell einen Bewerber Screener. Damit fallt ihr unter Anhang III Nummer 4 und tragt das volle Anbieterprogramm: Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Qualitätsmanagementsystem, CE Kennzeichnung, Registrierung in der EU Datenbank. Ohne eine einzige Zeile eigenen Code, allein durch die Zweckdefinition.
Achtzehn Monate klingen nach viel Zeit. Bei HR Systemen mit mehrjährigen Beschaffungszyklen und laufenden Verträgen sind sie es nicht.
Das eigentliche Problem heißt Schatten KI
Bei aller Fristendiskussion: Das größte reale Risiko in deutschen Unternehmen ist gerade weder Anhang III noch Artikel 50. Es ist die Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Belegschaft KI Werkzeuge nutzt, die niemand freigegeben hat.
Die Zahlen sind über mehrere unabhängige Methoden hinweg konsistent:
- 42 Prozent der deutschen Unternehmen berichten von Schatten KI oder vermuten sie. 8 Prozent halten sie für weit verbreitet, 17 Prozent kennen Einzelfälle, 17 Prozent haben einen Verdacht. 2023 lag die Summe noch bei 17 Prozent (Bitkom, Oktober 2025, n=604)
- Nur 26 Prozent der Unternehmen stellen überhaupt einen offiziellen Zugang zu generativer KI bereit
- 67 Prozent der Beschäftigten greifen über nicht firmeneigene Accounts auf KI Dienste zu, der Anteil regelmäßiger KI Nutzer auf Firmengeräten stieg von 15 auf 45 Prozent (Verizon Data Breach Investigations Report 2026, Telemetriedaten aus über 31.000 Vorfällen)
- Rund die Hälfte der Beschäftigten weltweit hat schon sensible Firmendaten in öffentliche KI Werkzeuge eingegeben, etwa die Hälfte nutzt KI entgegen den Unternehmensrichtlinien (KPMG und University of Melbourne, n=48.340 in 47 Ländern)
- 43 Prozent der deutschen Unternehmen bieten keinerlei KI Schulungen an, nur 23 Prozent haben feste Regeln für generative KI (Bitkom Studienbericht, Februar 2026)
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat das Muster schon 2023 präzise beschrieben: Wer keine internen Regelungen vorgibt, könne davon ausgehen, dass sich Beschäftigte eigenmächtig und unkontrolliert der neuen Hilfsmittel bedienen.
Das ist kein Rechtsproblem. Das ist ein Angebotsproblem. Ein pauschales KI Verbot verlagert die Nutzung auf private Geräte und private Accounts und macht sie unsichtbar. Es beseitigt sie nicht. Damit verliert ihr genau das, was der AI Act und die DSGVO verlangen: Übersicht, Protokollierung, Kontrolle über Datenflüsse.
Was eine belastbare KI Umgebung leisten muss
Wenn die Antwort auf Schatten KI nicht Verbot, sondern ein freigegebener und tatsächlich brauchbarer Weg ist, stellt sich die Auswahlfrage. Aus den rechtlichen Anforderungen lassen sich sieben Kriterien ableiten, die unabhängig vom Anbieter gelten:
- Verarbeitungsort und Trainingsausschluss, vertraglich zugesichert. Wo liegen die Daten, wo laufen die Modelle, wird auf euren Eingaben trainiert? Das muss im Auftragsverarbeitungsvertrag stehen, nicht auf einer Landingpage.
- Rollen und Berechtigungen, die eure bestehende Rechtestruktur abbilden. Wenn eine KI Antworten aus Dokumenten baut, auf die der Fragende gar keinen Zugriff hätte, habt ihr ein Datenschutzproblem erzeugt, kein Werkzeug eingeführt.
- Nachvollziehbarkeit. Quellenausweisung in Antworten und Protokollierung von Zugriffen. Artikel 26 verlangt für Hochrisikosysteme später eine Protokollaufbewahrung von mindestens sechs Monaten. Wer das erst 2027 nachrüstet, migriert zweimal.
- Menschliche Freigabepunkte bei automatisierten Abläufen. Automatisierung ohne Haltepunkt ist der schnellste Weg in einen meldepflichtigen Vorfall.
- Zentrale Steuerung statt Einzelabos. Ihr könnt nicht inventarisieren, was über 40 private Accounts läuft.
- Modellwahl und Austauschbarkeit. Modelle werden ausgetauscht, Anbieter ändern Bedingungen. Wer an ein Modell gekettet ist, muss bei jedem Wechsel neu bewerten.
- Prüfbare Nachweise. Zertifizierungen, Auftragsverarbeitungsvertrag, Sicherheitsdokumentation, Statusseite. Nicht als Marketingversprechen, sondern als abrufbares Dokument.
Ein Beispiel aus dem deutschen Markt
Der deutsche Markt für solche Umgebungen ist überschaubar. Ein Anbieter, der die genannten Punkte durchgängig dokumentiert, ist nuwacom, ein Softwareunternehmen mit Sitz in Deutschland. Wir nehmen es hier als Beispiel, weil sich jeder der sieben Punkte an öffentlich einsehbarer Dokumentation nachprüfen lässt. Genau das solltet ihr von jedem Anbieter verlangen.
Nach der eigenen Dokumentation des Anbieters läuft die Anwendung in der Microsoft Azure EU Cloud mit bevorzugtem Standort Frankfurt am Main, die Modelle überwiegend in Frankfurt und im schwedischen Gävle. Eingaben, Ausgaben und Unternehmensdaten werden nicht zum Training verwendet und sind weder für andere Kunden noch für die Modellanbieter zugänglich. Jeder Kunde erhält getrennte Speicher, isolierte Datenbank Volumes, eine eigene Vektordatenbank und eine eigene Domain. Es bestehen Zertifizierungen nach ISO 27001:2022 und SOC 2 sowie eine dokumentierte Einordnung zu § 203 StGB und DORA für regulierte Branchen.
Funktional deckt die Plattform genau die Struktur ab, die aus den Kriterien folgt: eine gemeinsame Wissensschicht über angebundene Systeme wie Microsoft 365, SharePoint oder Confluence, ein Chat mit Quellenausweisung, Rollen von Super Admin bis Viewer, getrennte Arbeitsbereiche je Abteilung oder Vertraulichkeitsstufe, Workflows mit manuellen Freigabepunkten und eine Modellauswahl über mehrere Anbieter hinweg. Als Referenzen führt das Unternehmen Lufthansa, IONOS, Debeka und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein an.
Was das nicht leistet, ist genauso wichtig. Keine Plattform macht ein Unternehmen AI Act konform. Das KI Inventar, die Rollenklärung nach Artikel 25, die Risikoklassifizierung, die Kennzeichnung nach Artikel 50 und die Schulung eurer Leute bleiben eure Aufgabe. Wer eine Software kauft und glaubt, damit sei Compliance erledigt, hat weder den AI Act noch die DSGVO verstanden. Ein Anbieter kann euch die technischen Voraussetzungen liefern. Die Organisation dahinter müsst ihr bauen.
Sieben Anwendungsfälle und ihre rechtliche Einordnung
Hilfreicher als eine Featureliste ist die Frage, welche typische KI Anwendung im Unternehmen welche Pflicht auslöst. Unsere Einordnung nach aktueller Rechtslage:
- Interne Wissenssuche und Dokumentenrecherche. Rechtlich unkritisch. Kein Anhang III, kein Artikel 50, solange die Nutzung intern bleibt. Entscheidend ist die Rechteabbildung: Die KI darf nur zeigen, was die fragende Person ohnehin sehen dürfte.
- Erstellung von Dokumenten, Angeboten und Präsentationen aus Firmendaten. Intern unkritisch. Sobald daraus veröffentlichte Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse werden, greift Artikel 50 Absatz 4, mit der Redaktionsausnahme, wenn ein dokumentierter Prüfprozess existiert.
- Kundenservice Chatbot auf der Website. Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 1, seit heute bußgeldbewehrt. Bei eigenem Branding zusätzlich Anbieterrolle nach Artikel 25 prüfen.
- Interne Apps und Dashboards. Unkritisch, solange sie keine Entscheidungen über Personen vorbereiten. Der Vorteil gegenüber Schatten KI ist hier operativ, nicht rechtlich: Was in einer verwalteten Umgebung entsteht, taucht im Inventar auf.
- Automatisierte Workflows mit Freigabepunkten. Heute unkritisch. Die Freigabepunkte sind allerdings ein sinnvoller Vorgriff auf Artikel 26 Absatz 2, der ab Dezember 2027 eine wirksame menschliche Aufsicht für Hochrisikosysteme verlangt.
- Bewerbungssichtung und Leistungsbewertung. Hier wird es ernst. Anhang III Nummer 4. Wer ein allgemeines KI System für diesen Zweck konfiguriert, wird nach Artikel 25 zum Anbieter eines Hochrisikosystems. Ab dem 2. Dezember 2027 mit vollem Pflichtenprogramm. Und schon heute verboten, wenn dabei Emotionen aus Videos oder Stimmen abgeleitet werden.
- Meeting Aufzeichnung und automatische Protokolle. Kein Hochrisiko und kein Artikel 50, solange keine Emotionsanalyse stattfindet. Dafür voll im Datenschutz: Rechtsgrundlage, Information aller Teilnehmenden und in aller Regel Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG, weil eine Verhaltens- und Leistungskontrolle möglich wird.
Damit bestätigt sich die Linie vom Anfang. Unkritisch bleibt es, wo KI mit Firmenwissen arbeitet. Kritisch wird es, wo KI über Menschen urteilt oder nach außen kommuniziert. Wer nur diese eine Unterscheidung mitnimmt, hat den größten Teil der Pflichtenlage im Griff.
Wie wir Unternehmen bei der Umsetzung begleiten
Wir sind eine Digitalagentur, keine Kanzlei. Was wir liefern, ist die operative Seite: Bestandsaufnahme, Prozesse, Werkzeuge, Kennzeichnung, Schulung. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört zu eurer Rechtsberatung.
1. KI Inventar aufbauen
Welche KI Systeme laufen tatsächlich im Unternehmen, mit welchem Zweck, welchen Datenkategorien, welchem Anbieter und welcher Modellversion? Ein Inventar, das nur die freigegebenen Systeme kennt, erfasst nach den obigen Zahlen weniger als die Hälfte der realen Nutzung. Der Einstieg ist deshalb immer eine anonyme Erhebung in der Belegschaft, nicht eine Abfrage in der IT.
2. Rollen klären: Betreiber oder Anbieter
Für jedes System einzeln. Der Sprung zum Anbieter passiert über Rebranding, wesentliche Änderung oder Zweckänderung, und er ist der teuerste Fehler, den man in diesem Feld machen kann.
3. Artikel 50 operativ machen
Chatbot Hinweise setzen, von KI erzeugte Werbeinhalte kennzeichnen, Bestandssysteme bis Dezember 2026 auf maschinenlesbare Kennzeichnung umstellen. Für publizierte Inhalte einen dokumentierten redaktionellen Prozess etablieren, der die Ausnahme aus Absatz 4 trägt. Das ist zugleich guter Journalismus und gutes GAIO: Inhalte mit benannter Verantwortung und geprüften Quellen werden von KI Systemen bevorzugt zitiert.
4. KI Richtlinie und Schulung mit Nachweis
Erlaubte Werkzeuge, verbotene Dateneingaben, keine privaten Accounts, Kennzeichnungspflichten, Eskalationsweg. Dazu Schulungen mit Teilnehmerliste, Datum, Inhalt und Rollenzuschnitt. Die Kommission verlangt ausdrücklich kein Zertifikat, aber interne Aufzeichnungen. Und auch wenn Artikel 4 kein eigenes Bußgeld kennt: Im Haftungsfall ist eine dokumentierte Schulung der Unterschied zwischen Organisationsverschulden und Einzelfehler.
5. Werkzeuge auswählen und Schatten KI ablösen
Erst wenn ein freigegebener Weg existiert, der genauso gut funktioniert wie das private Tool, verschwindet die Schatten KI. Wir helfen bei Auswahl, Anbindung an bestehende Systeme, Rechtekonzept und Rollout. Der schwierigste Teil daran ist nicht die Technik, sondern die Migration der Gewohnheiten.
Und was wir bewusst nicht tun
Wir verkaufen keine Compliance Garantien, keine Zertifikate mit EU Anerkennung, die es nicht gibt, und keine Panik vor Fristen, die verschoben wurden. Der Digital Omnibus hat den Umsetzungsdruck für den Mittelstand erheblich reduziert. Wer euch heute etwas anderes erzählt, hat entweder nicht nachgelesen oder verkauft.
Häufig gestellte Fragen zum EU AI Act
Was gilt seit dem 2. August 2026 beim EU AI Act?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 vollständig und sanktionsbewehrt sowie die Befugnis der Kommission, Geldbußen gegen Anbieter allgemeiner KI Modelle zu verhängen. Die ursprünglich für dieses Datum vorgesehenen Hochrisikopflichten nach Anhang III wurden durch die Verordnung (EU) 2026/1744 auf den 2. Dezember 2027 verschoben, Anhang I auf den 2. August 2028.
Ist mein Unternehmen Betreiber oder Anbieter im Sinne des AI Act?
Wer eine KI Lösung bestimmungsgemäß einsetzt, ist Betreiber. Zum Anbieter wird man nach Artikel 25 in drei Fällen: wenn man ein System unter eigenem Namen oder eigener Marke ausrollt, wenn man es wesentlich verändert oder wenn man seine Zweckbestimmung so ändert, dass es zum Hochrisikosystem wird. Der letzte Fall trifft in der Praxis am häufigsten, etwa wenn ein allgemeines Sprachmodell für die Bewerbersichtung konfiguriert wird.
Muss ich KI generierte Blogartikel kennzeichnen?
Nur wenn sie eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse betreffen und keine menschliche Prüfung stattgefunden hat. Artikel 50 Absatz 4 nimmt Inhalte aus, die redaktionell kontrolliert wurden und für die eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Reines Produktmarketing betrifft in der Regel keine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Ein dokumentierter Prüfprozess ist dennoch empfehlenswert, weil er im Zweifel der Nachweis ist.
Wie hoch sind die Bußgelder beim EU AI Act?
Bei Verstößen gegen die verbotenen Praktiken aus Artikel 5 bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei Verstößen unter anderem gegen Artikel 26 und Artikel 50 bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Bei unrichtigen Angaben gegenüber Behörden bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte.
Drohen Bußgelder, wenn ich meine Mitarbeitenden nicht zu KI schule?
Nicht unmittelbar. Artikel 4 zur KI Kompetenz ist in der Bußgeldnorm des Artikel 99 nicht aufgeführt, und der Digital Omnibus hat die Pflicht zusätzlich von einer Ergebnispflicht zu einer Förderpflicht abgeschwächt. Wer euch ein Bußgeld für fehlende KI Schulungen ankündigt, liegt falsch. Mittelbar bleibt das Thema relevant über Organisationsverschulden, über die Betreiberpflichten bei Hochrisikosystemen ab Dezember 2027 und über die Anforderungen der DSGVO an technische und organisatorische Maßnahmen.
Dürfen wir ChatGPT im Unternehmen einsetzen?
Ja, der AI Act verbietet das nicht. Zu klären sind drei Dinge: eine Rechtsgrundlage und ein Auftragsverarbeitungsvertrag für personenbezogene Daten, der Umgang mit dem Drittlandtransfer in die USA, und eine interne Regelung darüber, welche Daten eingegeben werden dürfen. Der praktisch größte Fehler ist nicht der Einsatz, sondern der Einsatz über private Accounts ohne Regelung.
Wurden bereits Bußgelder nach dem AI Act verhängt?
Nach unserer Recherche zum Stand 2. August 2026 sind keine Bußgelder oder abgeschlossenen Aufsichtsverfahren nach der KI Verordnung öffentlich bekannt. In Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung gerade erst auf. Sanktioniert wurde KI Nutzung bisher über die DSGVO, etwa durch die italienische Aufsichtsbehörde gegen OpenAI mit 15 Millionen Euro im Dezember 2024.
Fazit: Weniger Erdbeben, mehr Hausaufgaben
Der 2. August 2026 ist nicht der Tag geworden, als den ihn viele angekündigt haben. Der Digital Omnibus hat den größten Teil der Pflichten um sechzehn Monate verschoben, und was bleibt, ist ein überschaubares Kennzeichnungspaket plus Verbote, die seit anderthalb Jahren gelten und in Deutschland erst seit einer Woche durchsetzbar sind.
Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Genau diese Entspannung wird dazu führen, dass viele Unternehmen wieder nichts tun. Und das eigentliche Risiko liegt ohnehin woanders. Nicht in einer Frist, sondern darin, dass in der Hälfte der deutschen Unternehmen Beschäftigte täglich Firmendaten in Werkzeuge eingeben, die niemand freigegeben, geprüft oder vertraglich abgesichert hat. Dafür braucht es keinen AI Act, um teuer zu werden. Dafür genügt die DSGVO.
Wer die gewonnenen achtzehn Monate nutzt, um Übersicht zu schaffen, Rollen zu klären und einen brauchbaren freigegebenen Weg anzubieten, steht Ende 2027 entspannt da. Wer wartet, wird dann dasselbe unter Zeitdruck machen, und mit einem Datenbestand, der über Jahre unkontrolliert gewachsen ist.
Wenn ihr wissen wollt, wo euer Unternehmen steht, fangen wir mit der Bestandsaufnahme an: welche KI Systeme wirklich laufen, welche Pflichten daraus folgen und welche Werkzeuge die Schatten KI ablösen können. Unsere Scaling Dienstleistungen verbinden das mit Website, SEO und KI Sichtbarkeit zu einer Strategie. Oder kontaktiere uns direkt für ein unverbindliches Erstgespräch. Wenn euch parallel interessiert, wie eure Marke in KI Antworten überhaupt dargestellt wird, zeigt das unser KI Sichtbarkeits Check.
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital Omnibus zur KI), Amtsblatt 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI Verordnung / EU AI Act), Grundfassung
- Europäische Kommission: Finale Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50, 20. Juli 2026
- Europäische Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-generated Content, veröffentlicht 10. Juni 2026
- Europäische Kommission: FAQ zur KI Kompetenz nach Artikel 4
- Bundesnetzagentur: Zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI Verordnung, 29. Juli 2026
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Inkrafttreten des KI-MIG, 29. Juli 2026
- AI Act Explorer: Artikel 99 Sanktionen, Bußgeldrahmen im Wortlaut
- Bitkom: Studienbericht Künstliche Intelligenz in Deutschland, Februar 2026, n=604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten
- Bitkom: Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten KI, Oktober 2025
- Bitkom: Cloud Report 2026, Juni 2026, n=603 Unternehmen
- Verizon: Data Breach Investigations Report 2026, Telemetriedaten aus über 31.000 Sicherheitsvorfällen
- KPMG und University of Melbourne: Trust, attitudes and use of AI, n=48.340 in 47 Ländern
- TÜV-Verband: Weiterbildungsstudie 2026, April 2026, n=500 Unternehmen
- Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz: Checkliste zum Einsatz LLM-basierter Chatbots
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfen zu Künstlicher Intelligenz und Datenschutz
- nuwacom: Angaben zu Datenverarbeitung, Sicherheit, Zertifizierungen und Funktionsumfang laut Anbieterdokumentation, Stand 31. Juli 2026